Am 15.09.2015 erhielten wir Rückantwort von Frau P.-S. vom Bauordnungsamt. Leider dürfen wir unseren schönen Bungalow wegen „Bebauung in zweiter Reihe“ nicht stehen Lassen. Nach telefonischer Rücksprache mit Frau P.-S. wurden wir vor die Wahl gestellt, ob wir im neuen oder „alten“ Haus (Bungalow) einziehen wollen. Wenn dem Bauordnungsamt kein Abriss des Bungalows nachgewiesen wird, bekommen wir in unserem Neubau keine Wohngenehmigung. Somit viel uns die Entscheidung nicht schwer den Bungalow als Abriss zu beantragen und somit das Fortschreiten des Bauantrages nicht zu gefährden. Desweiteren monierte die Gemeinde Zeuthen das Einhalten der Bauflucht, wir hätte unser Haus gerne weiter nach vorne, 8m von der Grundstücksgrenze gebaut, nun sind es 11m, damit können wir auch noch leben.
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Unterschrift und Abgabe Bauantrag & Fällantrag
Am 08.09.2015 haben wir unseren Bauantrag gemeinsam unterschrieben und am 09.09.2015 bei der unteren Bauaufsichtsbehörde in Königs Wusterhausen abgegeben. Nun heisst es abwarten, abwarten, abearten …