Unser Baustellenschild ist nun für Neugierige und die Öffentlichkeit sichtbar.
TIP: Das Baustellenschild muss mit der Baubeginnanzeige sichtbar für die Öffentlichkeit angebracht werden, andernfalls riskiert man Stress mit dem Ordnungsamt !
In dieser Kategorie findet Ihr unsere Berichte zu allen nötigen Schritten zur Baugenehmigung und deren Planung.
Unser Baustellenschild ist nun für Neugierige und die Öffentlichkeit sichtbar.
TIP: Das Baustellenschild muss mit der Baubeginnanzeige sichtbar für die Öffentlichkeit angebracht werden, andernfalls riskiert man Stress mit dem Ordnungsamt !
Das neue Jahr fängt prima an. Die monierten 3 Bäume welche, die Zufahrt behinderten wurden nun auch Genehmigt. Nun heisst es GO GO GO einen Termin zur Baufällung bekommen und plötzlich fängt es an zu schneien.
Prima, nach wöchentlicher Hartnäckigkeit haben wir vor Weihnachten doch noch unserer Baumfällgenehmigung (beantragt 06.09.2015) erhalten. Wir haben uns riesig gefreut ! Leider wurden aber nicht alle Bäume genehmigt. Insbesondere stören die Bauausführung 3 Bäume: einer gneua in der Einfahrt, einer auf dem Weg zum Stellplatz und einer genau auf dem Stellplatz ??? Was soll den das ??? Hat man dies auf Grund unserer Eile beim Amt übersehen ? Wie soll der Baukran auf das Gelände und sollen wir im Baum parken ? Also haben wir Widerspruch eingelegt und um Änderung gebeten. Nichtsdestotrotz haben wir eine Baumfällgenehmigung. mit dieser konnten wir am selbigen Tage unsere Bauausführungsgenehmigung (Baufreigabe) und unser Baustellenschild bei der unteren Bauaufsichtsbehörde abholen und unserer Hausbaufirma Bau und Ausbau Gmbh Zahna über diesen positiven Umstand informieren.
ENNNNNNDDDLLLLICH ! Heute haben wir unsere Baugenehmigung erhalten. Darauf haben wir 3 Monate gewartet ! Aber halt, was steht den darin: DIE BAUARBEITEN SIND NICHT ZUR AUSFÜHRUNG FREIGEGEBEN ! Es fehlt die Baufällgenehmigung. I break together ! Also bei der Gemeinde angerufen und nachgefragt. Chronische Überlastung auf Grund der gesteigerten Nachfrage und der Weihnachtszeit. Man könne uns keine Baumfällgenehmigung in 2015 garantieren …
Am 15.09.2015 erhielten wir Rückantwort von Frau P.-S. vom Bauordnungsamt. Leider dürfen wir unseren schönen Bungalow wegen „Bebauung in zweiter Reihe“ nicht stehen Lassen. Nach telefonischer Rücksprache mit Frau P.-S. wurden wir vor die Wahl gestellt, ob wir im neuen oder „alten“ Haus (Bungalow) einziehen wollen. Wenn dem Bauordnungsamt kein Abriss des Bungalows nachgewiesen wird, bekommen wir in unserem Neubau keine Wohngenehmigung. Somit viel uns die Entscheidung nicht schwer den Bungalow als Abriss zu beantragen und somit das Fortschreiten des Bauantrages nicht zu gefährden. Desweiteren monierte die Gemeinde Zeuthen das Einhalten der Bauflucht, wir hätte unser Haus gerne weiter nach vorne, 8m von der Grundstücksgrenze gebaut, nun sind es 11m, damit können wir auch noch leben.
Am 08.09.2015 haben wir unseren Bauantrag gemeinsam unterschrieben und am 09.09.2015 bei der unteren Bauaufsichtsbehörde in Königs Wusterhausen abgegeben. Nun heisst es abwarten, abwarten, abearten …
Heute hatten wir unser Planungsgespräch mit unserem Ingenieurbüro. Die Ausrichtung des Hauses und grobe Planung wurde besprochen. Anschliessend haben wir mit dem Ingenieurbüro unser Grundstück besichtigt, damit der Planer sich einen zusätzlichen Eindruck vor Ort machen konnte